Die Fachwelt blickt zur Zeit auf die gesetzlichen Veränderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht. Bei Gerichten, Beratern und Verwaltern stehen inhaltliche und organisatorische Anpassungen bevor bzw. sind bereits angelaufen.
Der Zeitplan zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (kurz: Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz, abgekürzt: SanInsFoG) sah wie folgt aus:
18.11.2020: Bundestag, 1. Lesung (weitere Informationen)
25.11.2020: Öffentliche Sachverständigenanhörung (weitere Informationen)
27.11.2020: Bundesrat, 1. Durchgang (weitere Informationen, TOP32; Stellungnahme des Bundesrates)
02.12.2020: Gegenäußerung (Unterrichtung über Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung)
15.12.2020: Abschluss im Ausschuss (weitere Informationen; Beschlussempfehlung)
17.12.2020: Bundestag, 2./3. Lesung (beschlossen)
18.12.2020: Bundesrat, 2. Durchgang (TOP 42, gebilligt)
01.01.2021: Inkrafttreten