Eigen­verwaltung

Ein Insolvenzverfahren kann in Eigenverwaltung (einfache Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren) durchgeführt werden – der Unternehmer bleibt dabei weiterhin verwaltungs- und verfügungsbefugt. Zur Aufsicht bestellt das Gericht einen Sachwalter.

Da der Unternehmer die meisten Pflichten eines Insolvenzverwalters übernimmt und die Regeln der Insolvenzordnung beachten muss, ist eine insolvenzrechtliche Beratung in herausgehobener Stellung für ein eigenverwaltendes Unternehmen unabdingbar. Somit treffen bei der Eigenverwaltung drei Personengruppen (Unternehmer, Berater zur Eigenverwaltung, Sachwalter) aufeinander, die gemeinsam die Geschicke des Unternehmens steuern. Gerade zu Beginn des Verfahrens gibt es eine Vielzahl von Entscheidungen und Maßnahmen abzustimmen und zu koordinieren. Zudem muss eine gemeinsame Linie gefunden werden. Dies erfordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an KompetenzKompromissbereitschaft, RespektTeamfähigkeit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit.

Auch im Rahmen von Eigenverwaltungen sind wir auf die Optimierung des wirtschaftlichen Ergebnisses bedacht.

Durch langjährige Erfahrung im Bereich der Sanierungs- und Verwertungstreuhand, der Unternehmenssanierung und die enge Zusammenarbeit von spezialisierten Rechtsanwälten und Betriebswirten schaffen wir die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Sanierung und Fortführung von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen.

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