Ein Streit mit einem Bauherren, ein geplatzter Großauftrag und Umsatzrückgänge bringen das Traditionsunternehmen mit 43 Mitarbeitern ins Wanken. Rechtsanwalt Stephan Meyer wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Am 6. Februar ist um die Mittagszeit eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden, nachdem die Firma ein paar Tage zuvor einen Eigenantrag gestellt hat, wie Jürgen Konrad erklärt. Der Amtsgerichtsdirektor sagt: “Es geht um eine geordnete Fortführung. Das Tun ist darauf gerichtet, dass das Unternehmen gerettet wird.”

Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist Stephan Meyer beauftragt worden. Der erklärte, dass der Geschäftsbetrieb in jedem Fall bis 31. März fortgeführt werden könne. Bis dahin werden die Löhne der 43 Mitarbeiter weiter bezahlt. Möglich macht das die sogenannte Insolvenzgeldvorfinanzierung. Oder anders formuliert: Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zahlt die Agentur für Arbeit erstmal den Lohn weiter. Für maximal drei Monate gilt das. Da der Januar-Lohn bei den Angestellten noch ausstand, ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aktuell auf den 1. April terminiert. Insolvenzverwalter Meyer gibt sich in jedem Fall kämpferisch: “Gerade bei einem Unternehmen mit so einer Geschichte, will man nicht so einfach aufgeben.”

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