Sahco zieht Notbremse
Im Februar zog der weltweit bekannte Textilverleger SAHCO Hesslein GmbH & Co. KG aus Nürnberg die Notbremse und meldete Insolvenz an. “Nun wird das Unternehmen gerettet. Kvadrat, eines der weltweit führenden Textilunternehmen, erwirbt Sahco”, so der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Harald Schwartz. “Wir haben alles getan, die Firma attraktiv für Investoren zu halten, zum Glück erfolgreich”, so Schwartz.
Kvadrat stärkt mit dem Erwerb von Sahco seine Position im hochwertigen Wohnbereich. Sahco gilt als einer der bekanntesten und exklusivsten Textilverlage. “In den letzten Jahren haben wie mir den Marken Kvadrat/Raf Simons und Kinnasand sowie Teppichen unsere Position im Wohnbereich stetig ausgebaut. Sahco zu übernehmen bietet Kvadrat die Möglichkeit seine Präsenz im textilen Wohnbereich zu verstärken. Das Traditionsunternehmen Sahco, mit seiner fast 200 jährigen Geschichte, gehört mit seinen exklusiven Bezugs- und Dekorationsstoffen zu den führenden Textilverlegern. Unser Ziel ist es, mit neuer Energie und kreativem Input die exklusive Marke zu stärken” sagt Anders Byriel, CEO Kvadrat. Das 1831 in der Nähe von Nürnberg gegründete Unternehmen, das zwei Weltkriege überstanden hat, wurde durch die Zusammenarbeit mit renommierten Designern wie Ulf Moritz international bekannt. Christoph Häußler, Geschäftsführer von Sahco: “Wir freuen uns über den Zusammenschluss der Unternehmen und sehen vor allem in der Produktentwicklung und im Vertrieb große Chancen. Die enge Zusammenarbeit mit dem Kreativ-Team von Kvadrat bietet Sahco die Möglichkeit, seine Kollektionen weiterzuentwickeln.”
“Mit Sahco wird das Produktangebot von Kvadrat im hochwertigen Wohnbereich durch exquisite Polsterstoffe, Velours und elegante Dekorationsstoffe ergänzt. Zudem erweitern wir in diesem Segment unsere internationale Präsenz und gewinnen deutlich an Bedeutung im Handel”, so Jacob Sloth, SVP Sales Kvadrat. Das Unternehmen bleibe weiterhin an seinem Standort in Nürnberg bestehen.
Insolvenzverwalter Schwartz: Sahco gerettet
Im Februar zog der weltweit bekannte Textilverleger SAHCO Hesslein GmbH & Co. KG aus Nürnberg die Notbremse und meldete Insolvenz an. “Nun wird das Unternehmen gerettet. Kvadrat, eines der weltweit führenden Textilunternehmen, erwirbt Sahco”, so der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Harald Schwartz. “Wir haben alles getan, die Firma attraktiv für Investoren zu halten, zum Glück erfolgreich”, so Schwartz.
Kvadrat stärkt mit dem Erwerb von Sahco seine Position im hochwertigen Wohnbereich. Sahco gilt als einer der bekanntesten und exklusivsten Textilverlage. “In den letzten Jahren haben wie mir den Marken Kvadrat/Raf Simons und Kinnasand sowie Teppichen unsere Position im Wohnbereich stetig ausgebaut. Sahco zu übernehmen bietet Kvadrat die Möglichkeit seine Präsenz im textilen Wohnbereich zu verstärken. Das Traditionsunternehmen Sahco, mit seiner fast 200 jährigen Geschichte, gehört mit seinen exklusiven Bezugs- und Dekorationsstoffen zu den führenden Textilverlegern. Unser Ziel ist es, mit neuer Energie und kreativem Input die exklusive Marke zu stärken” sagt Anders Byriel, CEO Kvadrat. Das 1831 in der Nähe von Nürnberg gegründete Unternehmen, das zwei Weltkriege überstanden hat, wurde durch die Zusammenarbeit mit renommierten Designern wie Ulf Moritz international bekannt. Christoph Häußler, Geschäftsführer von Sahco: “Wir freuen uns über den Zusammenschluss der Unternehmen und sehen vor allem in der Produktentwicklung und im Vertrieb große Chancen. Die enge Zusammenarbeit mit dem Kreativ-Team von Kvadrat bietet Sahco die Möglichkeit, seine Kollektionen weiterzuentwickeln.”
“Mit Sahco wird das Produktangebot von Kvadrat im hochwertigen Wohnbereich durch exquisite Polsterstoffe, Velours und elegante Dekorationsstoffe ergänzt. Zudem erweitern wir in diesem Segment unsere internationale Präsenz und gewinnen deutlich an Bedeutung im Handel”, so Jacob Sloth, SVP Sales Kvadrat. Das Unternehmen bleibe weiterhin an seinem Standort in Nürnberg bestehen.
Insolvente flyerwire GmbH gerettet
Die Mitarbeiter der flyerwire GmbH können aufatmen. Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens wurde an die flyerwire 4.0 GmbH & Co. KG veräußert. Hinter dieser Gesellschaft steht der Unternehmer Stefan Franzl, selbst geschäftsführender Gesellschafter der S+G Druck GmbH & Co. KG, einer überregional tätigen Druckerei mit Sitz in Ahorn/OT Triebsdorf. Am Standort in Dörfles-Esbach geht es weiter, alle Arbeitsplätze bleiben erhalten.
Unter dem Slogan „flyerwire – The easy way to print“ wickelt die Insolvenzschuldnerin seit mehreren Jahrzehnten Druckaufträge ab. Zum Kerngeschäft zählen Event-Druckerzeugnisse wie Plakate, Flyer oder Eintrittskarten. Ihren Schwerpunkt legte die Insolvenzschuldnerin dabei auf die individuelle Herstellung von Offset- und Digitaldruckerzeugnissen.
Im August dieses Jahres musste das Unternehmen Insolvenz anmelden. Das Amtsgericht Coburg beauftragte den Insolvenzexperten Dr. Jochen Zaremba von der SRI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Sanierung des Unternehmens und bestellte diesen zum vorläufigen Insolvenzverwalter.
Der Geschäftsbetrieb der flyerwire GmbH wurde seit Insolvenzantragstellung unter Federführung von Dr. Zaremba trotz der infolge der Corona-Pandemie angespannten wirtschaftlichen Lage fortgeführt. In enger Abstimmung mit den Mitarbeitern wurde das operative Geschäft aufrechterhalten und die Übertragung des Geschäftsbetriebs während der Monate August bis Oktober 2020 vorbereitet.
In einem umkämpften Bieterprozess unterbreitete Herr Franzl für die flyerwire 4.0 GmbH & Co. KG das für Gläubiger und Arbeitnehmer beste Angebot. Die Übertragung des Geschäftsbetriebs erfolgte am 01.11.2020. Mit der erfolgreichen Sanierung konnten alle Arbeitsplätze erhalten bleiben. Mit der S+G Druck GmbH & Co. KG aus Ahorn/OT Triebsdorf hat die flyerwire 4.0 GmbH & Co. KG nun einen leistungsstarken Druckpartner an ihrer Seite und sieht trotz der schwierigen Rahmenbedingungen und den wirtschaftlichen Herausforderungen des Marktes wieder positiv in die Zukunft.
Der Dank Zarembas gilt insbesondere den Mitarbeitern, ohne deren Engagement die Fortführung des Geschäftsbetriebes nicht möglich gewesen wäre, der VR-Bank Coburg eG für die kooperative Zusammenarbeit sowie der Bundesagentur für Arbeit für die schnelle Genehmigung der Vorfinanzierung der Insolvenzgeldansprüche.
Zum Unternehmen: Die flyerwire GmbH wurde im Jahr 2003 gegründet und war mit der Abwicklung von Druckaufträgen betraut. Ihren Schwerpunkt legte die Schuldnerin dabei auf die individuelle Herstellung von Offset- und Digitaldruckerzeugnissen. Als weltweit erstes Online-Druckportal mit integriertem Upload bot die Schuldnerin ihren Kunden eine flexible Auftragsgestaltung, schnelle Lieferzeiten, große Produktvielfalt sowie günstige Preise. Ergänzt wurde das Angebot durch gezielten Support und individuelle Betreuung von fachkundigen Ansprechpartnern. So konnte dem Kunden ein optimales Druckergebnis garantiert werden.
Zur Person des Insolvenzverwalters: Dr. jur. Jochen Zaremba, LL.M. ist auf die Fortführung und Sanierung krisenbehafteter Unternehmen spezialisiert. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht wird er insbesondere bei komplexen gesellschafts- und konzernrechtlichen Unternehmensstrukturen herangezogen. Er ist zudem Geschäftsführer der SRI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, einer der führenden Kanzleien im Bereich der Eigen-, Sach- und Insolvenzverwaltung. Dr. Zaremba zählt zu den meistbestellten Insolvenzverwaltern in Bayern.
Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
Am 05.11.2020 fand die zweite Besprechung der Koalitionsberichterstatter statt. Man sei vorangekommen, habe aber noch keine Einigung erzielt.
Im Rahmen der nächsten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages wird es am 19.11.2020 ein weiteres Koalitionsberichterstattergespräch geben. Es wird davon ausgegangen, dass eine Einigung erzielt wird.
Im Plenum beraten und beschlossen werden könnte das Gesetz frühestens Ende November. Alle Fraktionen sind sich einig, dass das Gesetz rückwirkend zum 01.10.2020 in Kraft treten soll.
Verlängerung Aussetzung Insolvenzantragspflicht
Die Corona-bedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung soll nach dem Willen der Großen Koalition bis Ende Januar 2021 verlängert werden.
Aktuell endet diese am 31.12.2020. Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/gesetz-zu-coronabedingter-aussetzung-der-insolvenzantragspflicht_210_512336.html
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/corona-hilfen-insolvenzantragspflicht-im-januar-ausgesetzt-1.5146816
https://www.zeit.de/news/2020-12/13/insolvenzantragspflicht-auch-im-januar-ausgesetzt
StaRUG entschärft
Die Fachwelt blickt zur Zeit mit Spannung auf die anstehenden gesetzlichen Veränderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (kurz: Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz, abgekürzt: SanInsFoG).
Dessen Herzstück, das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (abgekürzt: StaRUG), soll zum 01.01.2021 in Kraft treten. Nun ist in der Beschlussempfehlung eine gravierende Änderung vorgenommen worden.
Bislang war vorgesehen, dass Unternehmen die Beendigung laufender Verträge beantragen können. Solche Eingriffe sieht derzeit nur das Insolvenzrecht vor. Diese Möglichkeit wurde in der Beschlussempfehlung nun ersatzlos gestrichen.
Ebenso wurde die Geschäftsführerhaftung (Pflichten bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Haftung) geändert.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Störung der Geschäftsgrundlage bei Gewerbemiet- und Pachtverhältnissen
Im Rahmen der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020 wurde vereinbart, dass für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, gesetzlich vermutet werden soll, dass erhebliche (Nutzungs-) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) darstellen können. Damit sollen Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht werden.
Die Auswirkungen dieser Änderung auf die Rechtsanwendungspraxis bleibt abzuwarten. § 313 Abs. 1 BGB weist schließlich weitere Voraussetzungen auf und öffnet den Weg zu unterschiedlichen Rechtsfolgen (Vertragsanpassung wie Stundung oder Minderung, Vertragsauflösung durch Kündigung). Im Ergebnis dürfte es weiterhin auf eine diffizile Interessenabwägung im Einzelfall unter Einbeziehung der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung hinauslaufen.
Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Die Vermutungsregelung wurde durch eine durch den Deutschen Bundestag am 17.12.2020 beschlossene Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzt. Dessen Artikel 240 wurde folgender § 7 angefügt:
§ 7 Störung der Geschäftsgrundlagen von Miet- und Pachtverträgen
(1) Sind vermietete Grundstücke oder vermietete Räume, die keine Wohnräume sind, infolge staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie für den Betrieb des Mieters nicht oder nur mit erheblicher Einschränkung verwendbar, so wird vermutet, dass sich insofern ein Umstand im Sinne des § 313 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der zur Grundlage des Mietvertrags geworden ist, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert hat.
(2) Absatz 1 ist auf Pachtverträge entsprechend anzuwenden.
SanInsFoG beschlossen
Die Fachwelt blickt zur Zeit auf die gesetzlichen Veränderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht. Bei Gerichten, Beratern und Verwaltern stehen inhaltliche und organisatorische Anpassungen bevor bzw. sind bereits angelaufen.
Der Zeitplan zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (kurz: Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz, abgekürzt: SanInsFoG) sah wie folgt aus:
18.11.2020: Bundestag, 1. Lesung (weitere Informationen)
25.11.2020: Öffentliche Sachverständigenanhörung (weitere Informationen)
27.11.2020: Bundesrat, 1. Durchgang (weitere Informationen, TOP32; Stellungnahme des Bundesrates)
02.12.2020: Gegenäußerung (Unterrichtung über Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung)
15.12.2020: Abschluss im Ausschuss (weitere Informationen; Beschlussempfehlung)
17.12.2020: Bundestag, 2./3. Lesung (beschlossen)
18.12.2020: Bundesrat, 2. Durchgang (TOP 42, gebilligt)
01.01.2021: Inkrafttreten
Ausgewählte Änderungen im Insolvenzrecht
Bei den im Dezember 2020 beschlossenen Änderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht handelt es sich um die Umfangreichsten seit Einführung der Insolvenzordnung. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der erfolgten Änderungen.
Synopse zum Insolvenzrecht (6. Auflage)
Was uns da unter den Weihnachtsbaum gelegt wurde, werden die nächsten Monate und Jahre zeigen.
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (kurz: Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz, abgekürzt: SanInsFoG) und das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht verändern das Sanierungs- und Insolvenzrecht grundlegend.
Bei den am 17.12.2020 vom Bundestag beschlossenen, am 18.12.2020 vom Bundesrat gebilligten und am 29./30.12.2020 verkündeten Gesetzen handelt es sich um die umfangreichsten Änderungen seit Einführung der Insolvenzordnung, welche aufwändige inhaltliche und organisatorische Anpassungen bei allen Beteiligten nach sich ziehen.
Wir hoffen, dass die Neuauflage unserer Synopse zum Insolvenzrecht – welche derzeit für den Versand vorbereitet wird – wieder einen kleinen Beitrag zur Erleichterung im Umgang mit den Änderungen leistet.